Meer Zuschuss für Dein Business
Stell Dir vor: Du bringst frischen Wind in Dein Unternehmen – und der Staat übernimmt bis zu 80 % der Kosten. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es nicht. Genau das ermöglicht die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung.
Ob Solo-Selbstständig, Start-up oder etabliertes KMU – wenn Du Deine Prozesse klarer, digitaler und zukunftsfähiger gestalten willst, kannst Du Dir unsere Beratung fördern lassen. Vom Staat. Ohne Rückzahlung. Ohne Bürokratie-Stress (den übernehmen wir für Dich).
Kurz gesagt:
Du kümmerst Dich um Dein Business. Wir um den Durchblick. Und die staatliche Förderung reduziert Deine Kosten.
Wer darf von der Förderung profitieren?
- Etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Solo-Selbstständige & freiberuflich Tätige
- Junge Unternehmen & Start-ups
Wichtig: Dein Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein, weniger als 250 Mitarbeitende haben und darf nicht mehr als 50 Millionen Jahresumsatz erwirtschaften.
Wir prüfen Deine Antragsberechtigung kostenfrei für Dich!
Was kann gefördert werden?
Hier findest Du einen Auszug aus unserem umfangreichen Leistungsportfolio, dass Du Dir dank BAFA-Förderung bezuschussen lassen kannst.
Digitalisierung
Mit uns brauchst Du bald nur noch wenige Klicks für Deine Unternehmensprozesse, anstatt ganze Arbeitstage darauf zu verschwenden. Wir sehen Optimierungspotenziale in Deinem Unternehmen und setzen diese um.
Prozessanalyse & Dokumentantion
Eine sorgfältige Verfahrensdokumentation (z.B. mit Dokutar) bietet Übersicht über Prozesse und hilft, Verbesserungspotenziale zu erkennen. So decken wir Schwachstellen auf und optimieren Deine internen Abläufe.
Wirtschaftsberatung
Wir stehen Dir bei Fragen rund um Geschäftsstrategie, Organisationsentwicklung, Finanzmanagement und Co. zur Seite. Auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise kannst Du zählen.
Von der Unternehmensanalyse bis zur Begleitung bei technologischen Veränderungen. Passend zu Deinen realen Anforderungen unterstützen wir Dich dabei das zu finden, was Dich weiterbringt.
Wie viel Förderung ist drin?
Nutze die Chance auf bis zu 5.600 € Förderung pro Jahr.
Die Förderung kann zweimal jährlich beantragt werden. Für jedes Projekt kannst Du Dir bis zu 2.800 € Zuschuss sichern – das heißt, du sparst bis zu 80 % bei einem maximal Beratungsbudget von 3.500 € pro Projekt.
Wie viel der Staat bezuschusst, hängt davon ab, in welchem deutschen Bundesland Dein Unternehmen angemeldet ist.
Lass uns gemeinsam kostenlos prüfen, ob Dein Unternehmen förderfähig ist. Wir kümmern uns um Antrag und Papierkram und sorgen gleichzeitig für Deine fundierte Beratung auf Basis jahrelanger Expertenerfahrung.
- Du kannst bares Geld bei Digitalisierung, Prozess‑ und Systemberatung sparen
- Du gewinnst externe Experten, ohne die vollen Kosten zu tragen
- Du steuerst aktiv in Richtung Zukunftsfähigkeit – mit Plan
- Prozesse werden transparent und GoBD-konform
- Und: Du erhöhst Deine Wettbewerbs‑ und Prüfungssicherheit
Schritt für Schritt zum staatlich geförderten Zuschuss – so einfach geht es.
Du willst Förderung für Dein Unternehmen, ohne Dich durch Formulare zu kämpfen?
Kein Problem – wir übernehmen den Papierkram. Vom Fördercheck bis zum Verwendungsnachweis begleiten wir Dich durch den gesamten Prozess. Transparent, verständlich und immer auf Augenhöhe.
Lass uns gerne gemeinsam prüfen, ob eine BAFA-Förderung für Dein Vorhaben funktioniert und welche unserer Leistungen Dich auf das nächste Level in Deinem Business heben.
1. Erster Fördercheck
Wir prüfen kostenlos, ob Dein Unternehmen förderfähig ist – schnell & unverbindlich.
2. Antrag & Themen
Du erhältst von uns eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung – oder wir erledigen’s direkt für Dich.
3. Antragsbewilligung
Nach ein paar Tagen bekommst Du die schriftliche Bewilligung vom BAFA über Deine grundsätzliche Förderbarkeit
4. Beratungsstart
Jetzt legen wir los: strukturiert, individuell und mit Fokus auf nachhaltige Ergebnisse.
5. Fördercheck durch die BAFA
Wir reichen alle Unterlagen beim BAFA zur Prüfung ein. Sobald diese positiv ausfällt, bekommst den Zuschuss direkt auf Dein Konto gutgeschrieben.
Noch Fragen?
Wer darf die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen?
Folgende Kriterien müssen für die Förderprüfung grundlegend erfüllt sein:
- Du oder Dein Unternehmen sind rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig.
- Der Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb sind in der Bundesrepublik Deutschland.
- Du hast weniger als 250 beschäftigte Personen.
- Du hast einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro.
Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
Link zur BAFA-Informationsseite
Wer wird nicht gefördert?
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802c ZPO oder § 284 AO treffen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
- Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht förderfähig sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell UND individuell durchgeführte Beratungen zu allen
- wirtschaftlichen,
- finanziellen,
- personellen und
- organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Es wird erwartet, dass die Beratungsleistungen die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen. Dies kann auch Gegenstand der Erfolgskontrolle sowie einer möglichen externen Evaluation sein. Die Unternehmensberatung selbst leistet einen direkten Beitrag zu SDG 9 (Innovationen unterstützen) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B.
- Fachkräftesicherung und -bindung,
- Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells,
- gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter
- Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und
- zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Wie viel Förderung erhalte ich?
Je nach Bundesland können entweder bis zu 50% oder 80% der Beratungsgesamtkosten erstattet werden:
Bis zu 50 % für folgende Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Land Berlin, Region Leipzig (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Bis zu 80 % für folgende Bundesländer:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Region Lüneburg, Region Trier (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Maximal sind 7.000 € Gesamtberatungskosten pro Jahr förderfähig – aufgeteilt auf zwei Projekte je 3.500 €.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Voraussetzung ist die Antragstellung und Bewilligung der Maßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor Beginn der Beratung. Die Förderung wird erst nach Abschluss und Bezahlung der Beratung sowie der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, einschließlich des vollständigen Beratungsberichts, ausgezahlt. Nach der abschließenden Prüfung durch das BAFA erfolgt die Auszahlung bei positivem Bescheid. Erfahrungsgemäß kann dieser Prozess einige Wochen dauern.
Was wäre, wenn Du Fördergeld nutzt, das sowieso für Dich gedacht ist?
Wusstest Du, dass jedes Jahr Millionen Euro an Fördergeldern ungenutzt bleiben – einfach, weil niemand den Antrag stellt?
Dabei ist genau dieses Geld dafür da, dass Du Dein Unternehmen weiterentwickeln kannst.
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